Geokunststoffe erfüllen alle Anforderungen

Deponiekörper müssen im Ablagerungsbereich sicher nach unten abgedichtet werden, um Boden und Grundwasser dauerhaft vor Schadstoffen zu schützen. In Deutschland regelt die Deponieverordnung (DepV, insbesondere Anhang 1, Punkt 2.2) den Aufbau von Basisabdichtungen für die Deponieklassen (DK) 0 – III und die Anforderungen an die einzelnen Schichten.

Geokunststoffe erfüllen nicht nur die Anforderungen der DepV, sie können die Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit einer Basisabdichtung sogar deutlich verbessern. Das ist wichtig, weil eine nachträgliche Sanierung einer Basisabdichtung technisch hochgradig aufwendig und teuer ist. Im Deponiebau zugelassene Geokunststoffe werden aus Rohstoffen mit besonders hohem Widerstand gegen chemische und biologische Einflüsse hergestellt. In Böschungsbereichen ist die Produktauswahl unter Berücksichtigung der Reibungseigenschaften der Geokunststoffe und Böden untereinander zu treffen, um unzulässige Schub- bzw. Zugspannungen in den Komponenten zu vermeiden.

Als Konvektionssperren werden hochwertige Kunststoffdichtungsbahnen mit einer Mindestdicke von 2,5 mm und einer BAM-Zulassung eingebaut, was z. B. gegenüber einer Bauweise mit Asphaltdichtung Aufwand und Baukosten signifikant mindert. Außerhalb Deutschlands ist die Verwendung von geosynthetischen Tondichtungsbahnen (GTD) als Verbesserung der mineralischen Abdichtungskomponente bzw. der geologischen Barriere eine etablierte Bauweise.

BAM-zugelassene Vliesstoffe schützen die Abdichtungen vor Einbaubeschädigungen und auflastbedingten Überbeanspruchungen. Ihre Spezifizierung wird über die BAM-Richtlinie für die Zulassung von Schutzschichten für Kunststoffdichtungsbahnen in Deponieabdichtungen geregelt und ist abhängig von der Schütthöhe des Deponiekörpers und der Korngröße und -form der Entwässerungsschicht.

Überdies werden BAM-zugelassene Vliesstoffe als Trenn- und Filterschicht zwischen der mineralischen Entwässerungsschicht und dem Abfall eingesetzt.

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