BAM-Zulassungen

Bereits im Jahr 1985 wurde mit der „NRW-Richtlinie für Kunststoffdichtungsbahnen (KDB)“ in Deutschland der erste Schritt für die Erarbeitung von Anforderungen an Geokunststoffe in Deponieabdichtungen geschaffen. Nach dem Erscheinen des Niedersächsischen Dichtungserlasses wurde am 30. August 1989 die erste Zulassung für eine KDB durch die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) erteilt. Später forderte die TA Abfall (Technische Anleitung Abfall) zugelassene KDB, aber ohne eine zuständige Zulassungsstelle zu benennen.

Am 16. Juli 2009 trat die neue Deponieverordnung (DepV) in Kraft. Sie wurde zuletzt durch Art. 7 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung vom 02.05.2013 geändert. Als Nachweis ist für Geokunststoffe die Zulassung dieser Materialien durch die BAM  nach Anhang 1 Nr. 2.4 und für sonstige Materialien, wie z. B. geosynthetische Tondichtungsbahnen, eine bundeseinheitliche Eignungsbeurteilung von den Ländern erforderlich. Ein Geokunststoffprodukt muss in einer Deponieabdichtung unter allen relevanten Einwirkungen eine Funktionsdauer von mindestens 100 Jahren erfüllen.

LAGA Eignungsbeurteilungen

Die 1963 gegründete LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) ist heute ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz. Im Bereich Deponieabdichtungen gab sie bereits Ende der 70er Jahre die ersten Merkblätter heraus. Die Verwaltungsvorschriften TA Abfall (1991) und TA Siedlungsabfall (1993) regelten anschließend u. a. bundeseinheitlich die Anforderungen an die Abdichtungssysteme von Deponien.

Seit 2004 unterstützt die LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnische Vollzugsfragen“ (2010 umbenannt in „Deponietechnik“) die 40 einschlägigen Genehmigungsbehörden in Deutschland durch die Erstellung von Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) und erstellt produktspezifische Eignungsbeurteilungen. Dieses Vorgehen mit Eignungsbeurteilungen wurde durch die Neuauflage der Deponieverordnung 2009 bestätigt.

Naue BAM-Zulassungen

Das Zulassungskonzept für KDB beinhaltet Anforderungen an die KDB wie an die Verlegefachbetriebe und die fremdprüfenden Stellen. Den Zulassungsrichtlinien entsprechen 2,5 mm dicke PEHD Carbofol® Kunststoffdichtungsbahnen.

Auf dem Gebiet der Kunststoff-Dränelemente erfolgt die Zulassung auf Basis der „Richtlinie für die Zulassung von Kunststoff-Dränelementen für Deponieoberflächenabdichtungen“ der BAM. Für diverse Secudrain® Typen wurde die Zulassung der BAM erteilt.

Auch Schutzgeotextilien (≥ 800 g/m², Deponieoberfläche bzw. ≥ 1200 g/m², Deponiebasis) für Dichtungskomponenten oder Trenn- und Filtergeotextilien (≥ 300 g/m²) dürfen im Deponiebau ebenfalls nur mit einer BAM-Zulassung eingesetzt werden. Zugelassene Secutex® Vliesstoffe sind in unterschiedlichen Flächengewichten erhältlich.

Als Bewehrungselemente für Stützkonstruktionen und gegen böschungsparalleles Gleiten in der Dichtungsebene werden Secugrid® Geogitter eingesetzt. Bevor in 2013 die erste langfristige Zulassung für Bewehrungsgitter aus Kunststoff durch die BAM erteilt wurde, war Secugrid® bereits in Pionierprojekten mit Einzelfallzulassung der BAM eingesetzt.

Naue LAGA Eignungsbeurteilung

Die geosynthetischen Tondichtungsbahnen (GTD) der Typen Bentofix® D 4000 und BZ 6000 sowie DZ 6000 erhielten bereits 1997/98 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom DIBt. 2009 wurden auf Basis dieser Zulassungen weiterentwickelte Eignungsbeurteilungen durch die LAGA für Bentofix® B4000 LAGA und Bentofix® BZ6000 LAGA erstellt. In den Folgejahren wurden diese Eignungsbeurteilungen verlängert und um Bentofix® NSP 4900 LAGA ergänzt.

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